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Ungerechtfertigte Beschwerden – Betrug im Beschwerdemanagement

„Ich möchte mein Geld zurück!“ – Was passiert, wenn hinter einer Beschwerde eine betrügerische Absicht steckt?

Der Umgang mit unberechtigten Reklamationen und nicht gerechtfertigten Vorwürfen ist einer der schwierigsten Bereiche im Beschwerde-Management.

Viele Mitarbeiter neigen dazu, jede Beschwerde und Reklamation grundsätzlich als berechtigt hinzustellen, um den Kundenabsprung zu vermeiden. Eine kritische Vorgehensweise, denn auf Dauer entsteht bei der Geschäftsleitung und dem Kunden der Eindruck, das Unternehmen macht außergewöhnlich viele Fehler.

Viele Unternehmen verpflichten ihre Mitarbeiter jedoch sogar dazu, dem Kunden Recht zu geben, damit dieser nicht zur Konkurrenz geht.

Doch auch hier vermittelt das Unternehmen den Eindruck einer großen Fehlerquote und leicht lenkbarer Mitarbeiter, welche die Beschwerden nicht gut kontrollieren und dem Kunden stets Recht geben.

 

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Der richtige Umgang mit unberechtigten Beschwerden

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Recht und Unrecht – die Frage nach der Schuld

Natürlich, es gibt Kunden, die sind sehr schnell aufgebracht, wenn sich ihre Beschwerde als unberechtigt herausstellt – auch wenn der Fehler ganz offensichtlich beim Kunden liegt. Diskutieren Sie sachlich, freundlich und einsichtig mit ihm! Denn das zeigt, dass Sie zuhören, Sie sich die Zeit nehmen und gewillt sind, zu helfen.


Beispiel: Gehen wir davon aus, Sie haben Recht und eine Kundenreklamation ist nicht gerechtfertigt. Es gibt zwei mögliche Fälle, die eintreten können.
Die Lösung liegt auf und die Umsetzung in Ihrer Hand:

Fall 1: Sie behalten Recht.
Wenn Sie Ihre Ansichten verteidigen, auf Ihrem Recht bestehen und dem Kunden eine Wiedergutmachung verweigern, geht mindestens eine Person sehr unzufrieden aus diesem Gespräch  – Ihr Kunde.

Die Folgen:
Der Kunde fühlt sich unverstanden, persönlich angegriffen oder sogar beleidigt. Er erzählt es in seinem Umfeld und schließt obendrein einen Vertrag bei Ihrer Konkurrenz ab.

Deshalb zählt, wie Sie Ihr Recht verpacken:

Fall 2: Der Kunde behält Recht.
Sie können Ihrem Kunden beispielsweise mitteilen, dass die Reklamation aus Ihrer Sicht zwar unberechtigt ist – Sie ihm dennoch seine geforderte Wiedergutmachung gewähren.

Das Resultat:

Der Kunde fühlt sich verstanden, erzählt seinem Umfeld von Ihrer Kompromissbereitschaft und wird bei seiner zweiten Beschwerde stärker auf die Details achten, damit er Ihnen kein Unrecht tut.

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Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Urteil 08/22 über Sweet Spot® und Jochen Peter Elsesser festgestellt:

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